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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Covid-19

Sehr geehrte Uniflucht-Kunden,

Wie erwartet führt die Bundesregierung eine allgemeine Testanforderung für Reisende ab sechs Jahren im Ausland vor ihrem Rückflug als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland ein. Die Verordnung gilt seit dem 30. März 2021 und gilt zunächst bis zum 12. Mai 2021.

Wer nach Deutschland reist, muss innerhalb von 48 Stunden vor seiner Ankunft in Deutschland ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen, das von einem zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Alle Passagiere müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. online passenger locator form

Informiere Dich vor Deiner Reise eigenständig über aktuell geltende Einreisebestimmungen und Reisebeschränkungen für Deinen Zielort sowie mögliche Transitländer, durch die Du mit dem Bus reist. 

Bitte beachte die gesetzlichen Regelungen bei einer Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes (Bundes-Notbremse) sowie die entsprechenden Landesbestimmungen.

BUS REISEN

– COVID -19 Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen:

* Zusätzlich zur gründlichen Reinigung unserer Busse, die am Ende jeder Fahrt durchgeführt wird, überwachen wir ständig die behördlichen Vorschriften und sind bereit, neue Richtlinien für den Fernverkehr von den zuständigen Behörden unverzüglich zu verabschieden.

Wenn Sie Ihre Maske vergessen haben, treten Sie bitte nicht ohne Maske ein, wir können Ihnen eine einmalige Maske geben.

* Muss ich vorsichtig sein, bevor ich mich der Reise anschließe?

Wenn Sie an einer unserer Reisen teilnehmen möchten, sollten Sie keinerlei Atemwegserkrankungen haben. Wenn Sie an Grippe, hohen Temperaturen, Halsschmerzen oder einer Krankheit leiden, dürfen Sie nicht an den Ausflügen von Uniflucht teilnehmen. In diesem Fall stornieren Sie bitte Ihre Reise. Es gelten die normalen Stornierungsbedingungen. Informationen zu Rückerstattungsoptionen finden Sie in unseren FAQs.

* Sollten Reisende Gesichtsmasken oder Überzüge tragen?

Wir erwarten von unseren Reisenden, dass sie während der gesamten Busfahrt Mundschutz verwenden. Dies ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie dies nicht tun können, denken Sie bitte daran, dass wir das Recht haben, Ihre Reise an einem beliebigen Ort zu beenden, ohne dass Sie Ihre Maske tragen. Wenn Sie Ihre Maske vergessen, keine Panik, Sie können beim Busführer eine kostenlose Maske erhalten.

GIBT ES BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN EURE REISE IN BEZUG AUF COVID-19?

Jeder Fahrgast muss einen negativen PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden nach dem Abstrich) oder ein Negatives Ergebnis des schnellen Antigen-Schnelltests (vor dem Einsteigen in den Bus. Dieser ist obligatorisch und darf maximal 24 Stunden alt sein) oder ein POC- Antigentest (mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate nach der Infektion) oder Impfnachweis (mindestens 2 Wochen nach der zweiten Impfung), wenn die 7-Tage-Inzidenzrate des ersten Abflugorts über 50 liegt. Dies wird in . bekannt gegeben unsere Infomail, die wir 3 Tage vor der Reise verschicken und in unserer Facebook-Gruppe der Reise posten.

Jeder ist verpflichtet, eine Gesichtsmaske zu tragen. Kinder bis 6 Jahre müssen keine Gesichtsmaske tragen. Kinder von 6 bis 15 Jahren dürfen eine chirurgische Maske tragen. Ab 16 Jahren muss jeder eine FFP2-Maske tragen. Die Masken müssen während der gesamten Fahrt und bei jedem Einsteigen in den Bus getragen werden.

Bitte beachte, dass im Bus kein Alkohol konsumiert werden darf. Essen und alkoholfreie Getränke sind erlaubt.

WELCHE COVID-MASSNAHMEN TREFFT IHR, UM DIE VERBREITUNG ZU STOPPEN?

Die Busse werden vor und nach jeder Fahrt gründlich gereinigt. Während langer Pausen (während du das Ziel erkundest) wird der Bus gründlich gelüftet.

Unsere Busse sind mit Antivirenfiltern und Desinfektionsspendern ausgestattet.

Wenn du eine Reise inklusive Unterkunft gebucht hast: Wir arbeiten nur mit Hotels und Restaurants zusammen, die strenge Richtlinien einhalten, z. B. häufige Reinigung der öffentlichen Bereiche und gründliche Desinfektion der Gästezimmer zwischen Kunden. Partnerrestaurants befolgen verbesserte Protokolle mit Mitarbeitern, die in den örtlichen Richtlinien für Gesundheit, Hygiene und physischen Kontakt geschult sind. Jeder muss Gesichtsmasken mitbringen. Wir empfehlen auch Händedesinfektionsmittel mitzubringen.

Alle unsere Passagiere müssen einen negativen Test, einen Antigen-Test oder einen Impfnachweis vorlegen.

Wir ermutigen alle zu sozialer Distanz, während die Passagiere das Ziel überall erkunden.

MEIN COVID-TEST WAR POSITIVIV. ERHALTE ICH EINE RÜCKERSTATTUNG?

Leider können wir dir das Geld nicht erstatten, falls du deine Reise aus irgendeinem Grund stornieren muss, einschließlich eines positiven Covid-Tests. Wir versuchen, mit Rückerstattungen so flexibel wie möglich zu sein, aber wir müssen auch gegenüber unseren Besatzungsmitgliedern fair sein, die darauf zählen, dass gesunde Leute auf Reisen gehen. Wir unterzeichnen auch Verträge und zahlen alle unsere Lieferanten im Voraus. Infolgedessen erhalten wir keine Rückerstattung, wenn wir nach Unterzeichnung der Fristen stornieren. Wir empfehlen dir, eine Reiseversicherung abzuschließen und zu prüfen, ob dir eine Rückerstattung gewährt wird, falls du vor einer Reise einen positiven Test durchführen und stornieren musst.

ICH HABE POSITIV NACH DER REISE GETESTET. WAS SOLLTE ICH JETZT TUN?

In diesem Fall setze dich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir allen Reisenden mitteilen können, dass kurz darauf jemand positiv getestet wurde. Diese Informationen bleiben anonym; Wir müssen jedoch in der Lage sein, allen zu sagen, dass sie erneut getestet und unter Quarantäne gestellt werden müssen. Daher ist es wirklich wichtig, dass du uns dies mitteilst. Die Informationen müssen auch beim örtlichen Gesundheitsamt registriert werden.

HINWEIS:

Wie du weißt, können sich die Einschränkungen täglich ändern. Wenn andere Anforderungen von der Regierung umgesetzt werden, werden wir diese so schnell wie möglich mitteilen. Da der Trend in letzter Zeit positiv ist, erwarten wir keine strengeren Beschränkungen. Sollten sich jedoch weitere Anforderungen ergeben, sind diese kein Grund für kostenlose Stornierungen. Wenn neue Einschränkungen es uns unmöglich machen, die Reise reibungslos durchzuführen, wird die gesamte Reise storniert und jeder auf unserer Teilnehmerliste erhält eine volle Rückerstattung.

* Wie verhalten wir uns während unserer Busreisen?

1) Wir werden eine Bustür nur in eine Richtung benutzen. Wir steigen durch die Hintertür in den Bus ein und steigen durch die Vordertür aus.

2) Bevor der Bus kommt, stellen wir eine Warteschlange mit einer Linie und einem sozialen Abstand von 1,5 Metern voneinander auf und halten diesen Abstand beim Ein- und Aussteigen immer ein.

3) Sie müssen Ihre Maske immer im Bus tragen.

4) Wir werden die Bustoilette nicht benutzen. Aber keine Sorge, wir machen immer genug Pausen an Tankstellen.

5) Die Reisenden werden den Busfahrer bei Problemen nicht kontaktieren.

6) Bitte informieren Sie, wenn andere Reisende nicht nach unseren Regeln einhalten.

7) Wir werden unseren Müll entsorgen. Taschentücher, Servietten usw. entsorgen Sie außerhalb des Busses. Bitte nicht im Bus.

* Ist es möglich, den nächsten Sitzplatz neben mir zu blockieren und 2 Plätze nur für mich zu haben?

Ja, du kannst. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie es blockieren möchten. Die Kosten des Sitzplatzes sind etwas geringer als bei einem regulären Ticket.

* Kann ich den Fensterplatz oder die Vordersitze buchen?

Leider haben wir dieses Angebot nicht. Wir organisieren immer Ausflüge mit dem günstigsten Preis für alle Menschen. Wir finden es unfair, Sitzplätze für Reisende für höhere Werte zu sperren. Sie können nicht alles mit Geld kaufen.

* Ich reise mit einem Freund, können wir zusammensitzen?

Ich reise mit einem Freund, können wir zusammen sitzen?
Sicher! Sie können mit Ihrem Freund, mit dem Sie reisen, Platz nehmen, ohne etwas zu bezahlen. Kommen Sie pünktlich zum Bus. Wenn Sie zu spät kommen, wird es schwierig, einen Platz zu finden. Bitte kommen Sie früh, damit Sie freie Plätze finden. Beachten Sie, dass Sie denselben Platz einnehmen müssen, auf dem Sie beim Zurückkommen gesessen haben.

  • Nationale Reisen 
  • Internationale Reisen: Es kann ein negatives COVID-19-Testergebnis erforderlich sein. Bitte prüfe alle offiziellen Bestimmungen, indem Du Deine Reiseroute direkt hier eingibst. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann dazu führen, dass dem Fahrgast der Einstieg verweigert wird.

FLUGZEUGREISE

*Reisen Sie während Covid-19

Für internationale Reisen kann ein negatives COVID-19-Testergebnis erforderlich sein. Bitte überprüfen Sie alle offiziellen Bestimmungen, indem Sie die offizielle Website der EU besuchen und Ihre Reisedaten direkt eingeben. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann dazu führen, dass dem Passagier das Boarding verweigert wird.

COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen

• Ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden nach dem Abstrich)
• Oder einen POC-Antigen-Test. (Schnelltest)
• oder Impfnachweis (mindestens 2 Wochen nach der zweiten Impfung), wenn die 7-Tage-Inzidenzrate des ersten Abflugorts über 50 liegt

* COVID PROTECT

Mit Uniflucht sind Sie vor zusätzlichen Kosten aufgrund einer möglichen Covid / Corona-Infektion während Ihrer Uniflucht-Reise geschützt. Dieser Schutz ist im Reisepreis für Uniflucht-Gäste enthalten, die bis zum 31. Oktober 2021 in den Urlaub fahren, und gilt nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben

Covid Protect bietet auf einen Blick folgende Services:

Kosten für medizinische Rückführung und medizinische Behandlung

Zahlung der Kosten für die medizinische Behandlung einschließlich eines vom Arzt verordneten PCR-Tests

Medizinische Rückführung in ein deutsches Krankenhaus, sofern keine medizinischen Gründe oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Flugverbote) vorliegen, um dies zu verhindern

Familienmitglieder reisen nach Hause (Übernahme zusätzlicher Kosten und Umbuchungsgebühren)

Quarantänekostengarantie bei Infektion oder Verdacht auf Infektion mit dem SARS-COV-2-Virus oder ähnlichen Viren und einer offiziell bestellten individuellen Quarantäne oder auch wenn die Einreise aufgrund einer Körpertemperaturkontrolle verweigert wird

Übernachtungskosten durch Quarantäne bis zu 14 Nächte

Kosten für das Rückflugticket, falls der ursprünglich gebuchte Flug nicht umgebucht werden kann

Bis zu maximal 1.000 € pro Buchung

24/7 Notfall-Hotline und App mit Telekonsultation und medizinischer Hilfe (Tel. 0049 157 31226 388)

COVID PROTECT gilt für alle Abfahrten vom 18. Juli 2020 bis 31. Oktober 2021 für alle Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Rundreisen der Uniflucht GmbH, sowie für Buchungen von Touren, die bis zum 30. Juni 2021 gebucht werden.

*Covid Protect ersetzt nicht die herkömmliche Reiseversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher, weiterhin eine Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung abzuschließen.

* Die Covid-Krankenversicherung ist im Preis für alle Ihre Flugreisen enthalten. (https://www.hmrv.de/corona-reiseschutz)

Bitte halten Sie sich auch im Urlaub an die bekannten Verhaltensmaßstäbe, um sich und andere zu schützen:

*Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen ein

*Vermeiden Sie große Menschenmengen

*Tragen Sie Mund- und Nasenschutz in geschlossenen Räumen und an Orten, an denen dies vorgeschrieben ist und die Mindestabstände schwer einzuhalten sind

*Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich und vermeiden Sie es, Ihr Gesicht zu berühren

*Halten Sie sich an die Niesetikette (Armbeuge)

*Vermeiden Sie im Krankheitsfall unnötigen Kontakt mit anderen Personen

*Stellen Sie nach Möglichkeit sicher, dass die Räume gut belüftet sind

*Informieren Sie sich über die jeweiligen Bestimmungen Ihres Reiselandes (insbesondere über Informationen zu gefährdeten Regionen, zu vermeidenden Orten und bekannten Hotspots) und halten Sie diese ein

*Überprüfen Sie die aktuellen Bedingungen Ihrer erforderlichen Versicherungsleistungen (internationale Krankenversicherung, Reisehaftung usw.), ob diese einen Ausschluss von Reisezielen mit einer Reisewarnung enthalten

*Die Covid Protect Reiseversicherung gilt auch für Reisen in Risikogebiete

*** Besonderer Hinweis für Risikogebiete***

Nach Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums müssen Fahrgäste, die ab Montag, dem 9. November 2020 aus einem Risikobereich (nach RKI) ( www.rki.de/covid-19-risikogebiete ) nach Deutschland einreisen, ihre beabsichtigte Einreise über das Website www.einreiseanmeldung.de vorab anmelden. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus über die Bestimmungen, die für die Rückreise / Einreise in Ihr Bundesland und den Ankunftsflughafen gelten. Diese können von den Beschlüssen auf Bundesebene abweichen.

Wenn es dem Passagier aus technischen Gründen nicht möglich ist, sich digital über die Website zu registrieren, muss das Formular „Ersatzbenachrichtigung“ stattdessen vollständig in Papierform ausgefüllt werden. Das Formular finden Sie hier. Bei Nicht-Schengen-Flügen muss das ausgefüllte Formular der Bundespolizei in Deutschland übergeben werden. Die Flugbesatzung holt das Formular auf allen anderen Flügen ab.

Wenn Sie sich aufgrund der Covid-19-Pandemie für eine Buchung in einem vom Auswärtigen Amt definierten Risikogebiet entschieden haben, beachten Sie bitte, dass dies die Wahrscheinlichkeit von Quarantänemaßnahmen während und/oder nach Ihrem Urlaub erhöht.

Reiseversicherung

  1. Die „Uniflucht GmbH“ bietet den Teilnehmern keine Reiseversicherung an.
  2. Die „Uniflucht GmbH“ empfiehlt allen Teilnehmern, eine eigene Versicherung abzuschließen, die alle möglichen Reisethemen abdeckt.
  3. Als Reisegarantie arbeitet unser Unternehmen mit einer deutschen Garantie zusammen. Im Falle einer Insolvenz oder dergleichen haben alle Teilnehmer das Recht auf Rückerstattung und Wahrung ihrer Rechte.

* Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung nutzen?

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt in Kraft, wenn Sie unerwartet schwer krank werden und Ihre Reise nicht beginnen können. Die Reiserücktrittsversicherung tritt jedoch nicht in Kraft, wenn Sie aus Angst vor einer Infektion von Ihrer Reise zurücktreten möchten. Wenn Sie im Urlaub krank sind, können Sie die internationale Krankenversicherung in Anspruch nehmen, die auch die Kosten für einen Rücktransport übernimmt. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Stornierung eine Reisewarnung wegen Covid-19 herausgegeben hat. In den Fällen, dass die Reisewarnung aus anderen Gründen ausgestellt wird, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

Einige Länder verlangen vor Ihrem Flug negative PCR-Testergebnisse. In diesem Fall werden Sie, wenn Sie positiv testen, einen Gutschein für Ihre zukünftigen Reisen erhalten. (Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte uns)

Der PCR-Test kostet für unsere Passagiere aus den Niederlanden und Deutschland 50€ beim Partner-Testcenter. (Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen wünschen.)

Freigepäck

  1. Die Freigepäckmenge beträgt ein Gepäckstück und ein Handgepäck pro Person. Ausnahmen können gegebenenfalls gemacht und vereinbart werden. Die Anforderungen sind wie folgt:
    • Handgepäck muss max. 40 cm x 30 cm x 10 cm
      und max. 5 kg sein.
    • Für 2-3-tägige Reisen beträgt die Freigepäckmenge :
      Ein Gepäckstück von maximal 20 kg
      und ein Handgepäck von 5 kg pro Person.
  2. Gepäckstücke, die dem Gepäckraum übergeben werden, sind während der Fahrt nicht zugänglich und werden nur bei Ankunft in unseren Hotels / Hostels abgerufen. Es kann zu Komplikationen und Schäden kommen, wenn diese Regel verletzt wird und die Uniflucht GmbH das Recht hat, diesbezüglich rechtliche Schritte einzuleiten.
  3. Die Teilnehmer können ihre Sachen während der Fahrt im Bus lassen, aber Pässe, Dokumente, Parfums, Elektronik und alle anderen wertvollen Sachen sollten jederzeit bei den Teilnehmern sein. Die Uniflucht Gmbh kann für diesbezügliche Probleme nicht verantwortlich gemacht werden.
  4. Die Uniflucht Gmbh erlaubt keine Tiere, gefährlichen Güter oder illegalen Besitztümer. Die Folgen des Mitnehmens solcher Gegenstände ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  5. Die Teilnehmer sind für die vergessenen oder beschädigten Gegenstände selber verantwortlich.

Stornierungsbedingungen

Sie können entweder Ihre Teilnahme an den Reisen stornieren oder Ihren Platz einer anderen Person überlassen. Wenn Sie es jemand anderem geben, muss dieser uns seine eigenen persönlichen Daten übermitteln. Bei Tagesausflügen kann die Umbuchung gegen Zahlung von 10 Euro bearbeitet werden. Der Betrag bei 2-3 Tagesreisen beträgt 20 Euro. Sonstige Modalitäten sind wie folgt aufgezählt:

  1. Die Teilnehmer können die Wahl der Abfahrt-/Abflugstadt ändern, indem Sie zusätzlich 10 Euro für Tagesausflüge und für Touren die länger als 2 Tage dauern 20 Euro zahlen.
  2. Die Stornierungsbedingungen sind wie folgt:
  3. Während der Reise oder danach kann keine Rückerstattung beansprucht werden.
  4. Unter der Bedingung, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat die Uniflucht GmbH das Recht, die Reisen abzusagen oder zu verzögern. Bei Stornierungen und Verspätungen werden die Teilnehmer per E-Mail und / oder Telefon informiert. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 2 Tagen nach Stornierung und Verspätung.
  5. Die Uniflucht Gmbh empfiehlt jedem Teilnehmer, eine eigene Reiseversicherung abzuschließen, da Uniflucht GmbH diese den Teilnehmern nicht anbietet.
  6. Rückerstattungen werden nur als Banküberweisungen in Euro von europäischen Banken vorgenommen.

Rückerstattungen und Gutscheine während der Pandemie

  1. Am 2. April 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, dass Gutscheine zur Erstattung bereits für Reisen geleisteter Zahlungen ausgestellt werden können.
  2. Für alle, die bereits eine Reise mit Uniflucht gebucht haben, wird eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins gewährt, der bis zum 31.12.2021 verwendet werden kann.
  3. Gutscheine, die vom Kunden erst am 31.12.2021 eingelöst werden, können ausgezahlt werden.
  4. Eine Reihe weiterer Bestimmungen wird von der Bundesregierung noch präzisiert. Wir bitten Sie, uns in der Zwischenzeit nicht anzurufen. Aufgrund der Ausnahmesituation aufgrund von Covid-19 arbeiten wir von zu Hause aus. Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail, anstatt auf WhatsApp zu schreiben.

Logo Robert Koch-Institute

Information on the designation of international risk areas (PDF, 99 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

 

Koninkrijk der Nederlanden

https://www.nederlandwereldwijd.nl/reizen/reisadviezen

Wetter-, Umwelt- und politische Bedingungen

  1. Die Uniflucht GmbH kann nicht für die Änderungen verantwortlich gemacht werden die durch Umwelt- und Politische Einflüsse entstehen. Passagiere haben aufgrund der Wetterbedingungen kein Recht, die Reise zu stornieren. Nur die Uniflucht Gmbh kann dies entscheiden und wird bei Bedarf Vorsichtsmaßnahmen treffen.
  2. Die Uniflucht GmbH kann nicht für Verzögerungen oder Stornierungen der Reisen verantwortlich gemacht werden, die durch Zollprobleme, Terrorakte oder andere politische Faktoren verursacht werden.
  3. Die Uniflucht GmbH kann nicht für Latenzen verantwortlich gemacht werden, die durch Stau, mechanische Ausfälle oder andere mit der Reise verbundene Bedingungen verursacht werden.

Zahlungsanweisungen

  1. Die Teilnehmer müssen die vollständigen Zahlungen mit einer der von uns angebotenen Methoden ausführen, um ihre Plätze zu sichern.
  2. Alle Zahlungen müssen in Euro erfolgen und die Uniflucht Gmbh kann nicht für die Überweisungsgebühren verantwortlich gemacht werden. Die erforderlichen Beträge müssen vollständig bezahlt werden.
  3. Nach Abschluss der vollständigen Zahlung hängt die Sitzplatzsicherheit von der Verfügbarkeit der Bussitze ab. Die Uniflucht GmbH empfiehlt dringend die frühzeitige Anmeldung und Bezahlung.
  4. Die Uniflucht Gmbh sendet allen Teilnehmern eine Reservierungsnummer zur Bestätigung der Reservierung. Diese Nummer wird benötigt, damit die Teilnehmer an den Reisen teilnehmen können. Die Nummer, die wir an alle Teilnehmer senden, muss während der Reisen abrufbar sein und von den Teilnehmern ausgedruckt werden. Die Koordinatoren der Uniflucht Gmbh überprüfen diese Unterlagen, wenn Sie in den Bus einsteigen. Wenn es Probleme mit diesem Papier oder anderen Dokumenten gibt, die Sie bei sich haben müssen, haben die Koordinatoren das Recht, Ihre Teilnahme abzusagen.
  5. Wir akzeptieren keine Ratenzahlung. Wenn die Rate in einigen Ausnahmen vereinbart ist, muss dies in den Buchungsbestätigungen angegeben werden. Jede Zahlung muss zu den vereinbarten Terminen erfolgen. Wenn die Zahlung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht erfolgt, ist die Reservierung nicht gewährleistet. Wenn der Teilnehmer die Teilnahme storniert, nachdem er die Anforderungen der Stornierungsbedingungen erfüllt hat, erfolgt die Rückerstattung in den nächsten 2 Tagen.

Einleitung

  1. Dieser Geschäftsbereich gilt für alle Dienstleistungen, Pakete und Verkäufe der Uniflucht Gmbh nach deutschem Recht § 651 a Abs. 1 BGB. Wenn die Reservierungen, Buchungen und sonstigen Leistungen, die enthalten sein können, per E-Mail, persönlich oder telefonisch bearbeitet werden, stimmen alle Teilnehmer zu, dass sie die Vereinbarung bestätigen.
  2. Diese Vereinbarung besteht zwischen den Teilnehmern und der Uniflucht Gmbh.
  3. Darüber hinaus beziehen sich in diesen Geschäftsbedingungen „wir“ – „uns“ oder „unser“ auf die Uniflucht GmbH und „Sie“ auf potenzielle oder aktuelle Teilnehmer.
  4. Die Buchung erfolgt nur über die Website der Uniflucht GmbH, indem Sie sich online registrieren und die erforderlichen Schritte ausführen.
  5. Dieser Vertrag zwischen Ihnen und der Uniflucht Gmbh wird mit der Bestätigung der Reservierung abgeschlossen.
  6. Dieser Vertrag gilt nicht für Reservierungen, die 7 Tage oder weniger vor Reiseantritt vorgenommen werden. In diesem Fall wird der Vertrag durch die Bestätigungen per E-Mail oder Telefon gültig angenommen.
  7. Für die Teilnehmer, die mehr als eine Reservierung vornehmen, werden sie sowohl für die anderen Teilnehmer als auch für sich selbst verantwortlich gemacht.
  8. Die Kontrolle über die Reservierung und alle anderen Reiseinformationen liegt bei den Teilnehmern und die Uniflucht Gmbh haftet nicht für von ihnen verursachte Probleme. Die Teilnehmer haben daher nicht das Recht, eine Rückerstattung und dergleichen zu verlangen.

Extra Aktivitäten

  1. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, an Aktivitäten teilzunehmen, die von der Uniflucht Gmbh angekündigt werden. (z. B. Boot Party, Boot Tour oder Kneipentour). Diese Aktivitäten sind nicht im Gesamtpreis der Reisen enthalten.
  2. Die genannten Aktivitäten werden von den lokalen Firmen des jeweiligen Landes durchgeführt und alle Teilnehmer, die an zusätzlichen Aktivitäten teilnehmen möchten, müssen die Bedingungen dieses Landes / dieser Firma befolgen.
  3. Die Teilnehmer können die Aktivitäten 14 Tage vor Reiseantritt stornieren. Es werden keine Rückerstattungen oder Stornierungen vorgenommen, wenn der angegebene Zeitraum nicht eingehalten wird.
  4. Tickets für die Aktivitäten werden den Teilnehmern am Aktivitätstag oder am Aktivitätsort ausgehändigt.
  5. Die Tickets zu der Teilnahme an Aktivitäten gehören den Teilnehmern, nachdem sie von der Uniflucht Gmbh abgegeben wurden, und nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine Rückerstattung mehr.
  6. Die Teilnehmer müssen genau zu dem von den Koordinatoren der Uniflucht Gmbh angekündigten Zeitpunkt am Treffpunkt sein. Teilnehmer haben kein Recht, eine Rückerstattung oder Stornierung zu verlangen, wenn sie nicht anwesend sind.

Verantwortlichkeiten des Passagiers

  1. Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die erforderlichen Dokumente während der Reisen jederzeit bei sich zu haben. (Reisepass, Visum, Reiseversicherung, Reisedokumente usw.) Reisepässe werden beim Einsteigen in den Bus überprüft. Bei Problemen mit den Unterlagen der Teilnehmer ist die Uniflucht Gmbh nicht für Verspätungen oder Stornierungen der Teilnehmer verantwortlich.
  2. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, an dem von der Uniflucht Gmbh vor Reisebeginn per E-Mail oder / und Social-Media-Konto angekündigten Treff- und Zeitpunkt anwesend zu sein. Die Uniflucht GmbH ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten, und alle Teilnehmer stimmen dem zu.
  3. Teilnehmer können keine Rückerstattung oder Stornierung verlangen, weil sie zu spät zum Bus kommen oder ihn verpassen. Alle Teilnehmer müssen 15 Minuten vor der Abfahrt an der angegebenen Stelle anwesend sein.
  4. Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Reise den Ankündigungen der Koordinatoren der Uniflucht Gmbh folgen. Es wird erwartet, dass sich die Teilnehmer zu bestimmten Zeiten im Bus oder an den Treffpunkten erscheinen. Die Uniflucht GmbH ist nicht verantwortlich oder verpflichtet, die Latenzen der Teilnehmer und dergleichen zu unterstützen.
  5. Die Teammitglieder der Uniflucht Gmbh sind während der Reisen immer erreichbar und verpflichtet, allen Teilnehmern behilflich zu sein. Die Teilnehmer reisen jedoch nicht unbedingt als Gruppe herum und sind für ihre eigenen Aktivitäten verantwortlich. Nur die tourgeführten Veranstaltungen können als ganze Gruppe aller Teilnehmer durchgeführt werden. Andere können mit dem Willen und den Entscheidungen der Teilnehmer durchgeführt werden. Die Uniflucht GmbH muss vorab über körperliche Behinderungen informiert werden und ist nicht verpflichtet, diesbezügliche Leistungen zu erbringen.
  6. Die Uniflucht GmbH ist nicht verantwortlich für Ihre persönlichen Gegenstände. Die Teilnehmer erklären sich unter allen Umständen damit einverstanden, dass sie für Verluste und dergleichen verantwortlich sind.
  7. Die Teammitglieder der Uniflucht Gmbh können je nach den Umständen Vorsichtsmaßnahmen treffen und / oder Änderungen am Reiseplan vornehmen. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich auf die Änderungen zu einigen und zu wissen, dass unsere Teammitglieder immer Entscheidungen für Sie und zu Ihrer Sicherheit treffen.
  8. Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, während der gesamten Reise die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Gesetzen und Zollbestimmungen der Gastländer festgelegten Bestimmungen einzuhalten. Im Falle eines Fehlverhaltens hat die Uniflucht GmbH das Recht, die Teilnahme abzusagen, ohne eine Rückerstattung und dergleichen vornehmen zu müssen. Teilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, müssen die Reise fortsetzen oder selbst in ihre Abflugstädte zurückkehren und können keine weiteren Dienstleistungen der Uniflucht Gmbh in Anspruch nehmen.
  9. Die obigen Abschnitte erfordern eindeutig eine volle persönliche Verantwortung und im Falle von Fehlverhalten ist die Uniflucht GmbH nicht verpflichtet, einen Teilnehmer zu verteidigen.
  10. Wenn Sie an einer Reise der Uniflucht Gmbh teilnehmen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Fotos als Gruppe und dergleichen für die Verwendung von Werbung in unseren sozialen Medien aufgenommen werden. Diese Fotos sind nur für soziale Medien, unsere Website und Flyer. Wenn Sie nicht an Fotos oder Videos teilnehmen möchten, können Sie vorher mit uns sprechen und sich aus den Rahmen heraushalten.
  11. Die Uniflucht Gmbh stellt den Teilnehmern keine Reiseversicherungen zur Verfügung und empfiehlt ihren Teilnehmern dringend, eine abzuschließen.
  12. ÄNDERUNG DES ABFAHRTSORTES: Wenn weniger als 10 Teilnehmer aus einer Abfahrtstadt kommen, wird der Abfahrtort storniert. Die Reisenden werden 3 Tage vor Reiseantritt informiert. In diesem Fall haben die Reisenden die Möglichkeit, in die nächste Abfahrtstadt zu gelangen oder den vollen Geldbetrag erstattet zu bekommen.
  13. STÖRUNG DURCH REISENDE: Alle unsere Schüler sind sehr nett und freundlich und wir hatten nie Probleme. Aus geschäftlichen Gründen müssen wir Sie jedoch im Voraus informieren: Wenn einer unserer Teilnehmer die Reise oder andere Teilnehmer stört und trotz unserer Warnungen nicht aufhört, hat Uniflucht das Recht, die Reise für diesen Teilnehmer sofort abzusagen. Dies bedeutet, dass er / sie nach Hause geschickt wird und die Kosten selbst tragen muss.

Tourbeschreibung

  1. Die Uniflucht GmbH bietet ihren Teilnehmern den Hin- und Rückfahrt mit gemieteten Bussen an. Darüber hinaus bietet es die Hotel- / Hostelunterkunft für Reisen, die länger als einen Tag dauern. Tagesausflüge beinhalten keine Unterkunftsleistungen. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in 2, 3, 4,5,6,8 Personen pro Zimmer, je nach Hotel / Hostel. Die Raumplanung unterliegt der Kontrolle der Uniflucht Gmbh persönlich.
  2. Zimmerwechsel usw. können nicht garantiert oder versprochen werden und hängen von den Unterkunftsbedingungen ab. Für ein Zimmer für 2 Personen (Doppelzimmer) wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Zahlung erfolgt über die Website der Uniflucht Gmbh. Wenn die Website Sie nicht zur Seite für die Zahlung zusätzlicher Gebühren führt, müssen Sie uns vor der Reise kontaktieren.
  3. Die Uniflucht GmbH hat das Recht, die Reisen unter unerwarteten Umständen entweder abzusagen oder zu verzögern und erstattet allen Teilnehmern in solchen Fällen die volle Rückerstattung.
  4. Auf allen Reisen wird es einen Teamleiter der Uniflucht Gmbh geben. Der Leiter gibt allen Teilnehmern Informationen über die Reise, hilft Ihnen bei möglichen Problemen und gibt Ihnen Empfehlungen, wo Sie in den zu entdeckenden Städten sehen können. Beachten Sie jedoch, dass der Leiter kein Reiseleiter ist und nicht für die historischen und / oder detaillierten Informationen der Städte verantwortlich ist.

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